Neuregelung für Domains in Kraft
am von Hosting Blog
inVor wenigen Wochen wurde ein bekanntes Reiseportal Opfer seiner eigenen Unachtsamkeit in Sachen Domains. Der Registrierungsvertrag für dessen .com-Domain lief aus und wurde schlichtweg vergessen. Vor rund drei Jahren ereilte das gleich Schicksal einen namhaften Verein der US-amerikanischen Profi-Football-Liga. Im Zeitraum eines Wimpernschlags sind diese Domains an neue Inhaber veräussert gewesen. Diese Vergesslichkeit wird prompt mit Verlusten in Millionenhöhe bestraft. Um derartige Patzer in Zukunft zu vermeiden, hat die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) ihr Policy-Konzept von Grund auf überarbeitet.
Domain-Registrare werden in die Pflicht genommen
Seit dem 31. August 2013 ist die überarbeitete ERRP (Expired Registration Recovery Policy) in Kraft getreten. ICANN geht mit dieser Massnahme einen grossen Schritt auf die Domain-Nutzer zu und nimmt Domain-Registrare in die Pflicht. Gemäss der neuen Bestimmungen müssen sich diese mindestens zwei Mal vor Ablauf des Registrierungsvertrages beim Domain-Inhaber melden. Die Organisation wird hierzu noch spezifischer: Die Ankündigung muss einen Monat bzw. eine Woche vor Vertragsende durchgeführt werden. Bleibt der Wunsch nach einer Verlängerung aus, hat der Registrar die Pflicht, innerhalb von fünf Tagen eine weitere Erinnerungsnachricht an den Vertragspartner abzusetzen. Ist bis dato keine Rückmeldung vom Besitzer beim jeweiligen Registrar eingegangen, folgt im Anschluss die "Redemption Grace Period". Am Tag der Löschung bleiben 30 Tage Zeit, die Domain gegen einen Aufpreis zurückzuerhalten. Spätestens mit dem Beginn dieser Karenzphase wird der Domain-Inhaber aufmerksam, da dessen URL nicht mehr aufrufbar ist.
Ausschliesslich generische Top Level Domains betroffen
Im kalifornischen Marina del Rey, dem Gründungssitz von ICANN, entschloss sich das Komitee für die ausschliessliche Anwendung der neue Richtlinien im Top-Level-Domain-Bereich. Bis auf .com, .net und .info gelten weiterhin länderspezifische Regelwerke und Richtlinien. Als professioneller Dienstleister benachrichtigt webkeeper.ch diesbezüglich seine Kunden zuverlässig und entspricht damit in vollem Umfang den neuen Anforderungen. Übrigens: Sowohl für Neu- als auch Bestandskunden unserer Webhosting Pakete bieten wir weit über 140 Endungen zur Registrierung der Wunschdomain an.